Leistungen

Sehen - was wir können!

Ob Dialyse, Reha, Chemotherapie oder Arzttermin – wir bringen Dich sicher ans Ziel. Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Krankenfahrten und Krankentaxis im Landkreis Miltenberg. Von unserem Standort in Obernburg am Main aus sind wir täglich im gesamten Landkreis Miltenberg und darüber hinaus unterwegs – unter anderem in Miltenberg, Erlenbach am Main, Elsenfeld, Klingenberg am Main, Wörth am Main, Großwallstadt, Kleinwallstadt, Mömlingen und den umliegenden Gemeinden. Selbstverständlich bringen wir Dich auch nach Frankfurt, Hamburg oder München. Die Abrechnung mit allen Krankenkassen übernehmen wir direkt für Dich.

Bei uns bekommst Du alle Transportarten aus einer Hand. Unsere modernen Fahrzeuge sorgen für eine sichere und komfortable Fahrt. Geschulte Mitarbeiter mit medizinischer Ausbildung begleiten Dich zuverlässig und auf Wunsch sind wir auch bei Deinem Arztbesuch dabei. Unser freundliches Team aus motivierten Alltagsbegleitern ist sehr gerne für Dich da.

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Ablauf einer Krankenfahrt

In wenigen Schritten erklärt

  1. Arzttermin vereinbaren
    Termin bei Arzt, Krankenhaus oder Therapie festlegen.
  2. Verordnung erhalten
    Dein Arzt stellt Dir eine Verordnung für eine Krankenbeförderung aus.
  3. Fahrt anmelden
    Krankenfahrt telefonisch oder online bei uns buchen. Termin, Abholadresse und Ziel mitteilen.
  4. Abholung
    Unser Fahrer holt Sie pĂĽnktlich an der vereinbarten Adresse ab. Hilfe beim Ein- und Aussteigen inklusive.
  5. Sichere Fahrt
    Bequeme und sichere Fahrt zur Arztpraxis, Klinik oder Therapie.
  6. RĂĽckfahrt
    Nach Ihrem Termin bringen wir Sie zuverlässig wieder nach Hause oder an Ihren Wunschort.
  7. Entspannt ankommen
    Freundlicher Service und persönliche Betreuung während der gesamten Fahrt. Und um die Abrechnung mit der Krankenkasse kümmern wir uns auch.*

* Gesetzliche Zuzahlungen können je nach Krankenkasse anfallen.

Krankenkassen

Wir sind von allen Krankenkassen zugelassen

Die Kosten für deine Krankenfahrt werden übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Wichtig ist in der Regel eine ärztliche Verordnung! Fahrten zum Abholen von Rezepten oder Erfragen von Befunden sind nicht verordnungsfähig. Gerne erledigen wir auch diese Fahrten, aber die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Abrechnungen sind mit allen Krankenkassen möglich – wir unterstützen dich dabei gerne.

Die Kosten für deine Krankenfahrt werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist und im Zusammenhang mit einer Leistung deiner Krankenkasse steht (z. B. Arztbesuch, Therapie oder Krankenhausaufenthalt). Dafür benötigst du in der Regel eine ärztliche Verordnung für die Krankenbeförderung. In bestimmten Fällen ist zusätzlich eine Genehmigung deiner Krankenkasse erforderlich.

Die Abrechnung erfolgt meist direkt über uns mit deiner Krankenkasse – du musst dich also um nichts kümmern.

Auch bei anerkanntem Pflegegrad oder bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei chronischen Erkrankungen oder hoher Belastung) kann eine Befreiung von der Zuzahlung möglich sein.
Gerne beraten wir dich individuell und unterstĂĽtzen dich bei Fragen zur KostenĂĽbernahme.

Versicherte müssen einen Teil der Beförderungskosten selbst bezahlen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt – unabhängig von der Art des Fahrzeugs und auch für Kinder und Jugendliche – 10 Prozent der Fahrkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt.

Bei anerkanntem Pflegegrad oder bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei chronischen Erkrankungen oder hoher Belastung) kann eine Befreiung von der Zuzahlung möglich sein.

Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten verordnen Krankenbeförderung.

Eine Verordnung ist auch in der Videosprechstunde oder nach einem Telefonkontakt möglich. Voraussetzung: Du, Dein Gesundheitszustand und Deine Mobilitätsbeeinträchtigung sind Deinem Arzt oder Psychotherapeuten aus der persönlichen Behandlung bekannt. Der Arzt oder Psychotherapeut muss sicher beurteilen können, ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch auf Krankenbeförderung gegeben sind.

Die Verordnung muss uns vor der Leistungsinanspruchnahme vorgelegt werden, in Notfällen darf die Verordnung aber auch nachträglich ausgestellt werden. Die Krankenbeförderung soll auf direktem Weg zwischen Deinem Aufenthaltsort und der nächstgelegenen geeigneten Behandlungsmöglichkeit erfolgen.

Unabhängig davon, ob die Behandlung ambulant oder stationär erfolgen soll: Die Auswahl des Beförderungsmittels richtet sich nach deinem aktuellen Gesundheitszustand und deiner “Gehfähigkeit”. Ärzte und Psychotherapeuten müssen das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten.

Krankenfahrten
Das sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Autos, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden. Zu den Mietwagen zählen auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern sowie Liegemietwagen. Eine medizinisch-fachliche Betreuung findet während der Fahrt nicht statt.

Krankentransporte
Das sind Fahrten mit einem Krankentransportfahrzeug. Diese können erforderlich sein, wenn Du unterwegs eine medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere Fahrzeugausstattung benötigt.

Krankenfahrten zu allen medizinischen Einrichtungen

Dialysefahrten auch als Serienfahrten

Serienfahrten für regelmäßige Behandlungen

Behindertenfahrdienst mit barrierefreien Fahrzeugen

Private Krankenfahrten ohne Verordnung

Arztfahrten und Facharztbesuche

Bestrahlungsfahrten zur Strahlentherapie

Besuchsfahrten zu Angehörigen in Kliniken

Chemotherapie-Fahrten zu onkologischen Praxen

Pflegeheimtransfers und Verlegungen

Krankenhausfahrten und Einweisungen

Rehafahrten zu Rehabilitationszentren

Fahrten zur Physiotherapie und Ergotherapie

Entlassungsfahrten nach stationärem Aufenthalt

Schulfahrten für beeinträchtigte Kinder

Begleitung beim Einkaufen

Schriftverkehr mit Behörden, Krankenkassen und Postgänge

Gemeinsame Spaziergänge auch mit unseren Hunden

Zeit zum Basteln, Puzzeln oder je nach Deinen WĂĽnschen

Gemeinsamer Arztbesuch oder Krankenhaustermin